Spezialisiert haben wir uns auf die Reinigung und Wartung von Öl- und Benzinabscheideranlagen, Sand- und Schlammfängen. Ölabscheider sind technische Anlagen und unterliegen den Bestimmungen des Anlagenrechts. Dies erfordert eine monatliche Kontrolle jedes Ölabscheiders und einen Eintrag in ein Wartungsbuch. Mindestens einmal jährlich muss jeder Ölabscheider von einem autorisierten Fachunternehmen überprüft und gewartet werden. Gerne ist Ihnen unser Team bei der sehr komplexen gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentation im Bereich der Abfallentsorgung behilflich.
für Tankstellen, Werkstätten, Rastplätze (Autobahn), Parkplätze (Großmärkte).
Als geprüfter Fachbetrieb warten, überwachen, reparieren und entsorgen wir Abscheideranlagen
mit einem Höchstmaß an Sicherheit. Allein für dieses Fachgebiet haben wir eine eigenständige Fachabteilung mit speziell geschulten und erfahrenen Mitarbeitern, auf die Sie sich absolut verlassen können.
Bitte rufen Sie bei Fragen unseren Herrn Teichmann unter 03371 / 61 999 14 an.
Reinigung von Leichtflüssigkeitsabscheidern:
Die Eigenkontrolle, Wartung, Entsorgung und Überprüfung der Abscheideranlage sind gemäß DIN 1999-100 durchzuführen:
Die Betriebsbedingungen und die Funktionsfähigkeit der Abscheideranlage ist durch einen Sachkundigen monatlich zu kontrollieren.
Festgestellte Mängel sind unverzüglich zu beseitigen, grobe Schwimmstoffe sind zu entfernen. Die durchgeführten Eigenkontrollen sind im Betriebstagebuch zu dokumentieren.
Die Abscheideranlage ist halbjährlich entsprechend den Vorgaben des Herstellers durch einen Sachkundigen zu warten. Die durchgeführten Wartungsarbeiten sind im Betriebstagebuch zu dokumentieren.
Die im Abscheider zurückgehaltene Leichtflüssigkeit ist spätestens zu entnehmen, wenn die Menge der abgeschiedenen Leichtflüssigkeit 80 % der maximalen Speichermenge erreicht hat. Die Speichermenge ist im Typenschild bzw. in den technischen Unterlagen zum Abscheider aufgeführt.
Die Entsorgung des im Schlammfang/Schlammsammelraum enthaltenen Schlammes muss spätestens Erfolgen, wenn die abgeschiedenen Schlammmenge die Hälfte des Schlammfangvolumens gefüllt hat bzw. der Schlammsammelraum gefüllt ist.
Die abfallrechtlichen Bestimmungen bei der Entsorgung der aus der Anlage entnommenen Stoffe sind zu beachten.
Das Wiederbefüllen der Abscheideranlage muss mit Wasser (z.B. Trinkwasser, Betriebswasser, aufbereitetes Wasser aus der Abscheideranlage) erfolgen, das den örtlichen Einleitbestimmungen entspricht.
Die Abscheideranlage ist vor Inbetriebnahme/Weiterbetrieb und danach in regelmäßigen Abständen von höchstens fünf Jahren nach vorherigen Komplettentleerung und Reinigung, durch einen Fachkundigen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand (einschließlich Dichtheit) und sachgemäßen Betrieb zu prüfen.
Über die durchgeführte Überprüfung ist ein Prüfbericht zu den Prüfungsschwerpunkten gem. Ziffer 14.6 DIN 1999-100 einschließlich der Vorgaben gem. Ziffer 15.7 DIN 1999-100 unter Angabe eventueller Mängel und Vorschlägen zu Fristen zur Beseitigung durch den Fachkundigen zu erstellen.
Der Prüfbericht ist spätestens vier Wochen nach durchgeführter Prüfung von dem Betreiber oder in seinem Auftrag an das örtliche zuständige Amt / Untere Wasserbehörde zu senden.
Als Sachkundige werden Personen des Betreibers oder beauftragten Dritten angesehen, die auf Grund ihrer Ausbildung, ihre Kenntnisse und ihrer durch praktische Tätigkeit gewonnenen Erfahrungen sicherstellen, dass sie Bewertungen oder Prüfungen im jeweiligen Sachgebiet Sachgerecht durchführen. Die Sachkundige Person kann die Sachkunde für Betrieb und Wartung von Abscheideranlagen auf einem Lehrgang mit nachfolgender Vororteinweisung erwerben, den z.B. die einschlägigen Hersteller, Berufsverbänden, Handwerkskammern sowie die auf dem Gebiet der Abscheidetechnik tätigen Sachverständigenorganisationen anbieten.
Fachkundige Personen sind Mitarbeiter betreiberunabhängiger Betriebe, Sachverständige oder sonstige Institutionen über die erforderlichen Fachkenntnisse für Betrieb, Wartung und Überprüfung von Abscheideranlagen im hier genannten Umfang sowie die gerätetechnische Ausstattung zur Prüfung von Abscheideranlagen verfügen. Im Einzelfall können diese Prüfungen bei größeren Betriebseinheiten Auch von intern unabhängigen, bezüglich ihres Aufgabengebietes nicht weisungsgebundenen Fachkundigen des Betriebes mit gleicher Qualifikation und gerätetechnischer Ausstattung durchgeführt werden.
Wir stehen Ihnen zu Fragen der Entsorgung, Inspektion bzw. Wartung als kompetenter, sachkundiger Partner für die Regionen Berlin, Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt jederzeit zur Verfügung.
Rufen Sie uns an: 03371 / 61 999 14.