Fragen und Antworten

  • Gemäß der DIN 1999-100: Die im Abscheider zurückgehaltene Leichtflüssigkeit ist spätestens zu entnehmen, wenn die Menge der abgeschiedenen Leichtflüssigkeit 80 % der maximalen Speichermenge erreicht hat. Die Speichermenge ist im Typenschild bzw. in den technischen Unterlagen zum Abscheider aufgeführt.
    Die Entsorgung des im Schlammfang/Schlammsammelraum enthaltenen Schlammes muss spätestens erfolgen, wenn die abgeschiedene Schlammmenge die Hälfte des Schlammfangvolumens erreicht hat bzw. der Schlammsammelraum gefüllt ist.

    Das Wiederbefüllen der Abscheideanlage muss mit Wasser (z.B. Trinkwasser, Betriebswasser, aufbereitetes Abwasser aus der Abscheideanlage) erfolgen, das den örtlichen Einleitbestimmungen entspricht.

  • Gemäß der DIN 4040-100 hat die Entsorgung monatlich zu erfolgen. Größere Abstände können zu Verstopfungen führen. Im schlimmsten Fall tritt Fett in die Sammelleitung ein, was immer zu Sanktionen des Netzbetreibers führt.

  • Wenn sich der Abscheider nur durch die Einleitung selbst befüllt, wird in jedem Fall Fett in die abgehende Leitung eingetragen und eine Abscheidung ist nicht möglich.

  • Bei jeder Grube haben Sie nach dem vom Hersteller angegebenen Inhalt noch eine gewisse Reserve bis zum Einlauf. Wenn die Anmeldung zur Entsorgung versäumt wurde, kann es zu einem Rückstau in den Leitungen kommen. Diese Menge erhöht den Grubeninhalt.

  • Gemäß der Satzung hat der Besitzer die Grube zur Entsorgung freizugeben. Deshalb ist es notwendig, den Deckel zum Termin der Entsorgung eisfrei zu halten.

  • In diesem Fall wenden Sie sich bitte unmittelbar nach der Entsorgung an uns, um die Sache zeitnah zu klären. Eine Klärung durch die Mitarbeiter des Wasserverbandes ist selten möglich.

  • Ihre Grube wird zum festgelegten Termin entsorgt, ohne dass Sie sich darum kümmern müssen. Die dabei zu entsorgende Menge ist unerheblich. Ein Überlaufen der Grube, was besonders vor Feiertagen auftreten kann, ist damit ausgeschlossen.

  • Bei allen Entsorgungen außerhalb der Tourenpläne werden Zuschläge berechnet. Diese sind entweder in der Satzung geregelt bzw. können im Einzelfall bei uns erfragt werden.

  • In diesem Fall ist zu überprüfen, ob Ihre Grube dicht ist, oder anderweitig Fremdwasser eindringen kann. Besteht eine eigene Hauswasserversorgung und wird die entnommene Menge in die Grube geleitet, dann berücksichtigen Sie dies bitte bei der Ursachenermittlung.